Barrierefrei in den eigenen vier Wänden

Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer plötzlich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schwerbehindert wird, hat ein Problem. Nämlich dann, wenn die Behinderung so ausgeprägt ist, das man sich nicht mehr normal bewegen kann. Die Ursachen dafür können sehr vielschichtig sein, oft ist es ein Auto- oder Verkehrsunfall, der eine Schwerbehinderung in Form einer Querschnittslähmung hervorbringt. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit an einem Schlaganfall oder MS (Multiple Sklerose ) zu erkranken. Dann muss das Haus oder die Eigentumswohnung Barrierefrei umgebaut werden. Das ist im Nachhinein gar nicht so einfach und mit Sicherheit auch sehr kostspielig. Damit das Haus Barrierefrei wird, ist zum erreichen oberer Stockwerke ein Treppenlift notwendig. Darüber hinaus müssen eventuell auch Türzargen und Duschtassen so umgebaut werden, dass sie auch vom Rollstuhlfahrer weitgehend selbstständig benutzt werden kann. Aber auch Hofeinfahrten und Hauszugänge müssen da Barrierefrei umgestaltet werden.

Bei einer Eigentumswohnung ist ein Wechsel der Wohnung unumgänglich, wenn diese nicht über einen Aufzug erreichbar ist oder von vornerein behindertengerecht gebaut wurde. Bei einer Eigentumswohnung steht man dann vor dem Problem, das die eine verkauft und die andere gekauft werden muss. Wohnt man zur Miete, also ist man weder Eigentümer eines Hauses noch einer Wohnung, dann ist in der Regel ein Umzug unvermeidbar, es sei denn, der Haus- oder Wohnungseigentümer würde den behindertengerechten Umbau gestatten. In größeren Städten und Gemeinden wächst die Zahl der Wohnungsgesellschaften, diese sind bemüht einen Teil ihrer Wohnungen behindertengerecht umzubauen oder bei Neubauten gleich die Barrierefreiheit mit einzuplanen.

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