KFW 55
Heutzutage sich seinen Traum vom eigenen Eigenheim zu erfüllen ist schwieriger denn je. Noch nie musste man sich über so viele Sachen Gedanken machen wie heute. Die gesetzlichen Grenzregelungen in allen Bereichen nehmen stetig zu. Ressourcen werden immer teurer. Eine der wichtigsten Fragen, die geklärt werden müssen, ist die Frage der Energieversorgung des zukünftigen Eigenheims. Dabei ist man natürlich auch an gewisse Standards gebunden. Eines dieser Standards ist der Energiestandard KfW 55. Hierbei werden Grenzwerte festgelegt, die das Haus nicht überschreiten darf. Zum Beispiel ist in einem solchen Energiestandard geregelt wieviel Energie das Haus verlieren darf. Ein KfW 55 Effizienshaus darf einen jährlichen Energieprimärbedarf und einen Wärmeverlust von maximal 55 % der EnEV2007 Werte haben. Beim Primärenergiebedarf handelt es sich um den Energiebedarf für Warmwasser und Heizung. Hier mit eingerechnet ist auch der Energieverlust, welcher beim Transport zum Haus selber entsteht.
EnEV2007 steht für die Energieeinsparverordnung, die am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ist ein wichtiger Teil des deutschen Baurechts und somit Pflicht für alle Hausbauer in Deutschland. Um diese sich ständig ändernden Verordnungen einzuhalten bedarf es einer deteillierten Planung schon weit vor Beginn des eigentlichen Baus. Der passende Mix aus geeigneter Wärmedämmung und Heizanlage ist nicht einfach zu finden. Man sollte deshalb in diesem Thema durchaus einen Experten zu Rate ziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn eines ist klar. Ist das Haus einmal gebaut, führen nachträgliche Änderungen zu enormen Kosten.