Volle Kostenkontrolle mit dem Prepaid Handy
Im Gegensatz zu einem Mobilfunkvertrag bei dem, zusätzlich zu den für die geführten Gespräche anfallenden Kosten, eine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt wird, fallen für Sie bei der Nutzung eines Prepaid Handys nur die reinen Gesprächskosten an. In den meisten Fällen erhalten Sie beim Kauf Ihres Prepaid Handy zusammen mit diesem eine dazugehörige Sim Karte, aufgeladen mit einem Startguthaben. Sie können also sofort nach dem Kauf telefonieren, eine Registrierung oder Freischaltung entfällt. Nachdem Sie das Startguthaben aufgebraucht haben kann Ihr Prepaid Handy nur noch für die Nutzung des Notrufes und, abhängig vom jeweiligen Serviceanbieter, für eine bestimmte Zeit für eingehende Anrufe genutzt werden. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben wieder aufzuladen. Dies geschieht zum Beispiel per Banküberweisung, telefonisch oder über den Kauf von sogenannten Guthabenkarten. Ihr Prepaid Handy ist in den meisten Fällen für einen vorgegebenen Zeitraum, in der Regel 24 Monate, an den ausgebenden Service Provider gebunden.
Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie Ihr Prepaid Handy auch mit Sim Karten anderer, eventuell kostengünstigerer, Netzbetreiber nutzen. Um diese Frist zu verkürzen oder aufzuheben berechnet Ihnen der ausgebende Service Betreiber im Normalfall eine Ablösegebühr. Gegenüber der Nutzung eines Mobiltelefones mit einem längerfristigen Vertrag haben Sie mit einem Prepaid Handy durch die, bedingt durch das aufgeladene Guthaben, begrenzte Nutzungsdauer, die volle Kontrolle über Ihre Telefonkosten.
