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Blutdruckmessgeräte
Blutdruckmessgeräte sind für Jedermann erhältlich und leicht anzuwenden. Handelsüblich kann man sie in Apotheken erwerben, und sich dort, vor Ort auch eine entsprechende Einweisung in die Art und Weise der Handhabung geben lassen. Die Apothekerin oder der Apotheker können dem Kunden ebenfalls eine kompetente Auskunft über die Auswertung der mit dem Blutdruckmessgerät gemessenen Werte geben. Die Preislage der Geräte ist verschieden, jedoch bewegen sich alle Geräte in einem erschwinglichen Rahmen zwischen zehn und 100 Euro.
Zwei Arten von Blutdruckmessgerät sind auf dem Markt im Umlauf. Zum einen das Oberarm-Messgerät, wie es die meisten Patieneten von der Blutdruckmessung in der Arztpraxis kennen, zum zweiten das Handgelenk-Messgerät. Die Umsatzstatistiken zeigen, das sich die Mehrzahl der Patienten für den Zweck des Hausgebrauchs für ein Messgerät am Handgelenk entscheiden. Die Manschette mit integriertem Messcomputer wird um das Handgelenk gelegt. Wichtig dabei ist, das der Kunde sein Handgelenk dabei in die waagerechte aug Herzhöhe bringt und ruhig atmet. Das heißt praktisch, der Kunde sitzt, und legt den Arm mit der befestigten Manschette günstigstenfalls vor sich auf einem auf einem Tisch ab. Sobald das Gerät die Messung beendet hat gibt es einen Signalton von sich. Nun können folgende Werte vom Digitalen Display abgelesen und anschliessend gespeichert werden: Systolischer Wert, Diastolyscher Wert und Puls. Für viele Patienten stellt dies eine gute Möglichkeit zur Selbstkontrolle und Überwachung des Blutdrucks dar.
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Barrierefrei in den eigenen vier Wänden
Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer plötzlich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schwerbehindert wird, hat ein Problem. Nämlich dann, wenn die Behinderung so ausgeprägt ist, das man sich nicht mehr normal bewegen kann. Die Ursachen dafür können sehr vielschichtig sein, oft ist es ein Auto- oder Verkehrsunfall, der eine Schwerbehinderung in Form einer Querschnittslähmung hervorbringt. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit an einem Schlaganfall oder MS (Multiple Sklerose ) zu erkranken. Dann muss das Haus oder die Eigentumswohnung Barrierefrei umgebaut werden. Das ist im Nachhinein gar nicht so einfach und mit Sicherheit auch sehr kostspielig. Damit das Haus Barrierefrei wird, ist zum erreichen oberer Stockwerke ein Treppenlift notwendig. Darüber hinaus müssen eventuell auch Türzargen und Duschtassen so umgebaut werden, dass sie auch vom Rollstuhlfahrer weitgehend selbstständig benutzt werden kann. Aber auch Hofeinfahrten und Hauszugänge müssen da Barrierefrei umgestaltet werden.
Bei einer Eigentumswohnung ist ein Wechsel der Wohnung unumgänglich, wenn diese nicht über einen Aufzug erreichbar ist oder von vornerein behindertengerecht gebaut wurde. Bei einer Eigentumswohnung steht man dann vor dem Problem, das die eine verkauft und die andere gekauft werden muss. Wohnt man zur Miete, also ist man weder Eigentümer eines Hauses noch einer Wohnung, dann ist in der Regel ein Umzug unvermeidbar, es sei denn, der Haus- oder Wohnungseigentümer würde den behindertengerechten Umbau gestatten. In größeren Städten und Gemeinden wächst die Zahl der Wohnungsgesellschaften, diese sind bemüht einen Teil ihrer Wohnungen behindertengerecht umzubauen oder bei Neubauten gleich die Barrierefreiheit mit einzuplanen.