Archive für die Kategorie 'Recht'

Erbrecht-heute.de

Auch erben will gelernt sein, denn nach wie vor werden sehr viele Fehler gemacht, die dem Erben Probleme bereiten können. Erbrecht-heute.de zeigt Wege, wie der Erblasser richtig vererbt. Grundsätzlich gilt heute noch die Regel, dass ein Testament handschriftlich verfasst sein muss und eigenhändig unterzeichnet. Der Erblasser sollte es tunlichst vermeiden, alles dem Gesetzgeber zu überlassen und im Vorfeld bereits intensiv darüber nachdenken, was er wie und wem vererben möchte. Klarheit schaffen noch zu Lebzeiten, erspart den Erben oft den Gang vor Gericht. Äußerungen wie: „Versteht ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt!“ dürften dann der Vergangenheit angehören. Klarheit schafft zugleich auch Frieden.

Erbrecht-heute.de bietet hierzu hinreichende Auskünfte im Bezug auf das deutsche Erbrecht. Zusätzlich findet man regelmäßig gegenwärtige Mitteilungen aus dem Erbrecht, ein umfassender Erbrecht-Fragenkatalog wird zur Verfügung gestellt und es stehen kostenlose Muster und Vorlagen bereit. Hier kann der Interessent die Formulierungen als Vorlage nutzen und handschriftlich abschreiben. Die Vorgaben sind einfach und leicht verständlich. Hier erfährt der Leser, was ein Erbvertrag ist, wie er aufgebaut werden soll und gibt Hilfestellung bei der Suche nach einem Notar, bei dem das Testament hinterlegt werden kann. Auch Hinweise für Rechtschutzversicherungen und Anwaltsuche sind bei Erbrecht-heute.de geboten. Erbrecht-heute.de ist ein umfassendes Nachschlagewerk in allen Situationen im Bezug auf Erben und Schenken, gibt Hilfestellung zur Altervorsorge, Patientenverfügung, bietet Testamentvorlagen und durchleuchtet die steuerlichen Aspekte.

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Abgeltungssteuer in Deutschland

Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland mit dem 01.01.2009 eingeführt. Sie dient grundsätzlich der Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen und gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne gleichermaßen. Bisher galt eine recht unterschiedliche Besteuerung dieser Einkünfte.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer werden somit alle Ihre Kapitalerträge einheitlich mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag besteuert. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, müssen Sie gleichzeitig noch Kirchensteuer auf Ihre Erträge bezahlen. All diese Steuern werden direkt vom Kreditinstitut, bei dem die Anlage getätigt wurde, ermittelt und anschließend ans Finanzamt abgeführt.
Durch die Vereinheitlichung der Steuersätze ergeben sich für Sie als Anleger zahlreiche Änderungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen hierbei Inhaber von Wertpapieren. So entfällt seit Januar zum einen das Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden, so dass Sie diese Erträge nun vollständig versteuern müssen. Weiterhin werden Kursgewinne ab sofort in voller Höhe zur Versteuerung herangezogen. Die Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne ab einer Haltedauer der Papiere von mindestens einem Jahr steuerfrei waren, wurde gestrichen. Lediglich Wertpapiere, die Sie noch vor dem 31.12.2008 erworben haben, werden nach altem Recht behandelt, hier bleibt die Spekulationsfrist bis zum Verkauf bestehen. Demgegenüber ändert sich für Sie als Inhaber von Festgeld- oder Termingeldkonten nur wenig. Ihr Steuersatz für Zinserträge reduziert sich sogar von bisher 30% auf nunmehr 25%.

Durch die Abgeltungssteuer werden sich also vor allem die Renditen von Wertpapieren reduzieren. Nicht nur reine Aktienanlagen, auch Fondsanlagen sind hiervon betroffen. Fonds sind sogar doppelt von der Abgeltungssteuer betroffen, denn Anleger müssen nicht nur ihre Kursgewinne versteuern, auch werden künftig die auf Fondsebene erzielten Gewinne versteuert.
Nach wie vor haben Sie aber die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag, der von nun an Sparer-Pauschbetrag genannt wird, zu stellen. Seine Höhe bleibt im Vergleich zu 2008 unverändert bei 801 Euro pro Person.

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Arbeiten in Kanada

Immer mehr Deutsche spielen mit dem Gedanken auszuwandern, ihr Glück in einem anderen Land zu finden. Endlich sich den Freiraum zu schaffen ein Leben leben zu können mit finanzieller Sicherheit. Hierbei steht Kanada ganz hoch im Kurs. In Kanada sind qualifizierte Arbeitskräfte sehr gefragt, wer eine Ausbildung in Deutschland im handwerklichen Bereich absolviert hat, hat größere Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz in Kanada. Sie sollten bei Ihrer Arbeitsplatzsuche in Kanada nur darüber im klaren sein das Flexiblität ganz wichtig ist, denn wer bei seiner Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz auch Arbeiten verrichtet, die unter seinen Wünschen liegen hat noch größere Chancen. Sehr wichtig ist ebenso die Beherschung der Sprache, wenn Sie ernsthaft in Kanada arbeiten möchten so ist es unerläßlich die englische Sprache zu beherschen. Sollten Sie hier noch keine ersten Sprachkentnisse haben so rate ich Ihnen vor Ihrer Einreise einen Englischkurs zu besuchen. Arbeiten in Kanada setzt ebenso vorraus das Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen oder technischen Bereich mit mindesten zwei Jahren Berufserfahrung vorweisen können.

Ebenso benötigen Sie um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten ein Arbeitsangebot von einem kanadischen Arbeitgeber und ein polizeiliches Führungszeugnis, selbstverständlich ohne Einträge. Ihr potenzieller Arbeitgeber wird bei Interesse an Ihnen bei den kanadischen Behörden eine Arbeitsmarktprüfung veranlassen. Die kanadischen Behörden überprüfen hier, ob einheimische Arbeiter für die von Ihnen gewählte Anstellung zur Verfügung stehen, sollte dies nicht der Fall sein so haben Sie gute Chancen die Anstellung zu erhalten, jedoch wird Ihnen erstmals nur eine zeitlich begrenzte Arbeitserlaubnis von den Behörden ausgestellt. Diese beläuft sich auf maximal zwölf Monate und muß von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden das er Sie unbedingt benötigt. Die Anlaufstelle für Arbeitssuchende wäre die zentrale Auslands- und Fachvermittlung.Sie sollten sich genau erkundigen wenn Sie eine Bewerbung verfassen, welche Vorraussetzungen der Arbeitgeber wünscht, denn je nach Region in Kanada sind die Vorraussetzungen unterschiedlich. Ihre Bewerbung und der Lebenslauf müssen in jedem Fall in englisch angefertigt werden. Wenn Sie diese Hürde genommen haben benötigen Sie eine Unterkunft, welche Ihnen nur mit einem Schreiben Ihres Arbeitgebers vermietet wird, mit der Bestätigung das Sie für einen gewissen Zeitraum bei ihm beschäftigt sind. Waren Sie auch hier erfolgreich kann das Arbeiten in Kanada beginnen.

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